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Videoüberwachung

Information für Betroffene, gemäß Artikel 12 ff. DS-GVO
Der Prozess ist im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen unter ID 13 geführt.
Es wurde eine umfangreiche Risikoanalyse als auch eine Interessenabwägung durchgeführt.

1. Verantwortlichkeit für die Videoüberwachung

b4value.net GmbH
Trippstatter Straße 122
67655 Kaiserslautern

2. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

b4value.net GmbH
Datenschutzbeauftragter
Dieselstraße 1
67259 Grünstadt
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3. Zweck der Datenverarbeitung

Mittels Kameraüberwachung wird der Innenbereich der Liegenschaft außerhalb der Arbeitszeit dauerhaft beobachtet. Dies geschieht, um im Fall eines unzulässigen Eindringens mögliche Täter ermitteln zu können. Bei der Positionierung der Kameras wurde darauf geachtet, dass keine öffentlichen Bereiche in die Überwachung eingeschlossen sind. Mittels geeigneter technischer Maßnahmen ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Dauerüberwachung der Beschäftigten der b4value.net GmbH kommt. Dies ist dadurch ausgeschlossen, dass beim erstmaligen Betätigen des elektrischen Türöffners durch einen Mitarbeiter, die Einbruchmeldeanlage deaktiviert wird und damit auch die Kameras abgeschaltet sind. Entsprechende Warnhinweise sind an allen Stellen angebracht, wo man den überwachten Bereich betreten kann.

4. Rechtsgrundlagen

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis folgender Rechtsgrundlage: Art. 6 DSGVO, lit. f, Wahrnehmung berechtigter Interessen. Das Berechtigte Interesse begründet sich wie folgt:
- Schutz vor Schäden durch Vandalismus oder kriminelle Aktivität.
- Unterstützung bei Ermittlung von Schädigern.
- Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen wurde umfangreich gegen die schutzwürdigen Rechte der Betroffenen abgewogen.
- Da mögliche Betroffene im Falle einer Bildaufzeichnung sich unrechtmäßig in der Liegenschaft aufhalten, wird das schutzwürdige Interesse hier als gering eingestuft.
- Die schutzwürdigen Interessen der b4-Beschäftigten wurden mit großer Sorgfalt abgewogen. Da die Aufzeichnung während der Arbeitszeit nicht erfolgt, sehen wir diese als hinreichend gewürdigt und berücksichtigt.

5. Löschfrist

Die aufgezeichneten Daten werden nach 72 Stunden gelöscht, sofern kein Ereignis eingetreten ist, dass die weitere ‚Speicherung erfordern würde. Solches Ereignis wäre das Auftreten eines Schadenfalls, der eine Ermittlung und damit die Verwendung der Bilddaten erfordern würde.

6. Datenübermittlung

Eine Übermittlung der Bilddaten in unsichere Drittstaaten findet nicht statt.
Wird eine Ermittlung eines Schadenereignisses erforderlich, werden die Daten den zuständigen Ermittlungsbehörden auf sicherem Wege übergeben.

7. Datensensibilität

Bei Bildaufzeichnungen handelt es sich durchaus um sensible Daten gem. Art. 9 DS-GVO, da diese einen Rückschluss auf das persönliche Verhalten der beobachteten Personen zulassen.