Die eRechnungsverpflichtung ist da!
Die eRechnungsverpflichtung ist da!
Neuerungen zur eRechnung seit dem 28. März 2024 –
Das sollten Sie wissen
Das sollten Sie wissen
Das müssen Unternehmen jetzt wissen – kompakt erklärt.
Die eRechnung kommt – was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes am 28. März 2024 hat sich in der Welt der elektronischen Rechnungsstellung (eRechnung) einiges verändert. Für Unternehmen bedeutet das: Neue Pflichten, aber auch neue Chancen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern und einen schnellen Überblick zu geben, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema eRechnung für Sie zusammengestellt.
Die wichtigsten Fragen zur eRechnung auf einen Blick
Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfolgt schrittweise:
- Für den öffentlichen Sektor (B2G) ist die E-Rechnung bereits seit 2020 Pflicht.
- Für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) begann die gesetzliche Pflicht bereits zum 01.01.2025.
- Ab 01.01.2027 gilt die Versandpflicht für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000,00€.
Mit TRAFFIQX® sind Sie bestens vorbereitet: Unsere Plattform unterstützt Sie schon heute bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen – inklusive der kommenden digitalen Meldesysteme (z. B. ViDA) in Deutschland und Europa.
Darüber hinaus profitieren Sie von einer einfachen Integration in Ihre bestehenden Systeme, Skalierbarkeit und der Möglichkeit, E-Rechnungen sowohl zu versenden als auch zu empfangen.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, wenn sie:
- Rechnungen an andere Unternehmen (B2B)
- oder an öffentliche Auftraggeber (B2G) stellen.
Ausnahmen:
- Kleinbetragsrechnungen (unter 250 Euro)
- bestimmte Sonderfälle und Kleinunternehmen
- sowie Rechnungen an Privatkunden (B2C).
Auch bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen können abweichende Regelungen gelten.
Eine E-Rechnung muss:
- in einem anerkannten elektronischen Format (EN16931) erstellt und übertragen werden,
- alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben gemäß §14 UStG müssen im Datensatz enthalten sein (Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsdatum, Netto-/Bruttobeträge, Mehrwertsteuer etc.),
- maschinenlesbar sein – reine Bilddateien oder einfache PDFs genügen nicht.
Manche Geschäftspartner fordern spezifische Formate. TRAFFIQX® bietet maximale Flexibilität und kann nahezu alle Formate verarbeiten und bereitstellen.
Um Ihr Unternehmen optimal auf die E-Rechnung vorzubereiten, empfehlen wir:
- Durchführung eines Soll-/ Ist-Vergleich mit einem TRAFFIQX®-Provider
- Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr ERP-System E-Rechnungen konform erstellen und empfangen kann.
- Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrer IT-Abteilung und Ihrem Steuerberater ab.
- Erwägen Sie die Einführung eines spezialisierten E-Rechnungstools.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit E-Rechnungen.
Warum E-Mail beim Rechnungsaustausch nicht ausreicht
Damit Ihre Rechnungen auch künftig sicher, rechtskonform und zuverlässig zugestellt werden, sollten Sie frühzeitig damit beginnen, Ihre Kunden digital anzubinden. Denn: Der Rechnungsaustausch per E-Mail ist keine sichere Lösung und erfüllt die Anforderungen moderner, gesetzeskonformer Prozesse nicht dauerhaft.
Elektronisch versenden – damit Ihre Rechnungen weiterhin bezahlt werden
Wer gut vorbereitet ist, nutzt die Umstellung als Chance für effizientere, rechtssichere Abläufe und eine intelligente Vernetzung mit Lieferanten und Kunden. Wir lassen Sie dabei nicht allein: Als TRAFFIQX® Provider unterstützen wir Sie aktiv – Schritt für Schritt auf dem Weg in eine digitale Zukunft. Mehr als 200.000 Unternehmen setzen bereits heute auf das TRAFFIQX® Netzwerk und profitieren von dieser bewährten Kompetenz.
Jetzt eRechnungen gesetzeskonform versenden und empfangen – damit Ihre Rechnungen auch weiterhin zuverlässig bezahlt werden.